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Anfang 2024 – August 2025

Verfügungsfonds

Hier sind Sie als Bürgerinnen und Bürger Nieder-Rodens gefragt!
Aus dem Verfügungsfonds werden Sachkosten in Form von temporären Maßnahmen, kleineren Veranstaltungen oder experimentellen Ideen zur Attraktivitätssteigerung des Stadtteilzentrums finanziert. Die Ideen werden im Bürgergremium oder von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern entwickelt und umgesetzt. Der Verfügungsfonds wird von Seiten des Bürgergremiums verwaltet werden. Wer hierfür Ideen hat, kann sich gerne bei der Stadt (Stabsstelle Stadtentwicklung) melden.

Was ist der Verfügungsfonds?

Das Projekt „Zuhause im Zentrum“ wurde 2022 in das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) aufgenommen, um einen umfangreichen Entwicklungsprozess im Nieder-Röder Zentrum um den Puiseauxplatz zu initiieren. Das Bundesprogramm unterstützt ausgewählte Städte deutschlandweit mit Fördermitteln für die Entwicklung attraktiver und zukunftsfähiger Zentren. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung eines Verfügungsfonds, der auch in Nieder-Roden mit 100.000 € zur Verfügung steht. Dieser Fonds spielt eine entscheidende Rolle bei der gezielten Aufwertung des Zentrums.

Projektideen, die aus dem lokalen Engagement entstehen, können durch den Verfügungsfonds flexibel und unbürokratisch finanziert werden. Der Verfügungsfonds richtet sich dabei auf Maßnahmen zur Belebung des Stadtteilzentrums rund um den Puiseauxplatz. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel können flexibel eingesetzt werden, bedürfen aber der Zustimmung des Bürgergremiums. 

Das Bürgergremium wurde im Rahmen des Förderprogramms ZIZ gebildet und weist einen großen Querschnitt der Bevölkerung auf. Es setzt sich aus zufällig gelosten Bürgerinnen und Bürgern aus Rodgau Nieder-Roden zusammen.

Wertgrenze!

Der Zuschuss pro Maßnahme ist auf eine Höchstsumme von 20.000 € (brutto) begrenzt. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur bei besonderem städtischen Interesse über eine Abstimmung des Bürgergremiums. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 € (brutto) Gesamtkosten, d. h. Maßnahmen mit Gesamtkosten von unter 100 € (brutto) werden nicht gefördert.

Welche Ziele werden verfolgt?

Aus dem Verfügungsfonds sollen Projekte bezuschusst werden, die dem Allgemeinwohl dienen und einen Nutzen für das Programmgebiet erwarten lassen. Die Stadt Rodgau verfolgt mit der Gewährung von Mitteln des Verfügungsfonds im Fördergebiet im Wesentlichen folgende Ziele:

• Aktivierung und Ausbau bürgerschaftlichen Engagements für den eigenen Stadtteil und die Möglichkeit der Mitgestaltung

• Belebung des Stadtteilzentrums

• Entwicklung des Nieder-Röder Zentrums rund um den Puiseauxplatz als Treffpunkt und Verweilort (Verbesserung der Aufenthaltsqualität)

• Förderung eines positiven Images und der Identifikation mit dem Stadtteil

• Initiierung und Stärkung der Vernetzung und der Kooperation von Gruppen, Initiativen, Vereinen und Gewerbetreibenden im Stadtteil

Voraussetzungen!

Die Förderung über den Verfügungsfonds wird gewährt, sofern folgende grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:

• Die Projekte kommen dem Fördergebiet zugute und dienen dem Allgemeinwohl. Sie dienen nicht der privaten Wertsteigerung oder Einzelinteressen.

• Die Projekte müssen aus dem Projektaufruf des ZIZ-Programms abgeleitet werden und zur Erreichung der dort festgelegten Ziele bzw. dem dort festgehaltenen Zuwendungszweck beitragen.

• Die Umsetzung erfolgt innerhalb der Grenzen des Fördergebiets und kommt dem Zentrum Nieder-Rodens zugute.

• Bei dem Projekt muss es sich um eine neue Maßnahme bzw. ein neues Angebot handeln, das noch nicht begonnen wurde.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Anträge können von Einzelpersonen, Bewohnergruppen, Vereinen, Verbänden, Interessengemeinschaften und Akteuren der lokalen Wirtschaft sowie sonstigen Institutionen aus dem Fördergebiet, die sich für das Gemeinwohl im Sinne des Verwendungsrahmens engagieren wollen, gestellt werden. Diese breite Palette an potenziellen Antragstellern unterstreicht die Vielfalt der Perspektiven und Ideen, die für eine ganzheitliche Entwicklung des Fördergebiets von Bedeutung sind.

Wie kann ich mich bewerben?

Anträge sind mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular „Verfügungsfonds“ zu stellen und können ganzjährig bei der Stadt Rodgau (z.Hd. Stabsstelle Stadtentwicklung) oder als PDF-Datei per Mail an stadtentwicklung@rodgau.de eingereicht werden. Das Antragsformular steht hier auf der Website kostenlos zum Download zur Verfügung. Nach einer positiven Entscheidung des Bürgergremiums und der Stadtverwaltung erfolgt die Bewilligung in Form eines schriftlichen Förderbescheids.

Welche Projekte werden gefördert?

• Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie z. B. Möblierung, Beleuchtung, Kunst, Begrünung oder Investitionen in die Infrastruktur und Behebung von Leerständen in örtlichen Ladenlokalen (z. B. Zwischennutzung)

• Nicht-investive Maßnahmen, wie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Nachbarschaftsfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, soziokulturelle Projekte und Workshops)

• Vergütung für Beauftragte z. B. Kunstschaffende, Referierende, Handwerkerinnen und Handwerker, Planende, Moderierende

• Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Flyer, Plakate, Broschüren, Ausstellungen, Informationsmaterialien

Inspiration!

Lassen Sie sich inspirieren von Ideen wie einem Urban-Gardening-Projekt oder klangvollen Musikevents mit städtischen Kleinmusikern. Beleben Sie den Platz mit Heimwerkermärkten oder lassen Sie ihn durch selbstgebaute Lichtelemente erstrahlen. Es darf auch sportlich voran gehen mit Vereinen, die ihr Können zeigen möchten und bei kleinen Wettkämpfen gegeneinander antreten. Lassen Sie Ihren Ideen freien Lauf und begeistern Sie andere Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Projekten.